
Schuleinschreibung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
angesichts der aktuellen Entwicklungen und der damit verbundenen Sondersituation sind Ausnahmen vom gewohnten Verfahren der Einschulung erforderlich. Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind wichtige Punkte klar geregelt:
• Die persönliche Anmeldung des Kindes durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.
• Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für das Schuljahr 2020/2021 telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) an. [Ist bei uns an der St.-Georg-Grundschule schon erledigt!]
• Die Pflicht zur Teilnahme des Kindes an einem Verfahren zur „Feststellung der Schulfähigkeit“ entfällt vom Grundsatz her. Im begründeten Einzelfall können von der Schule und den Erziehungsberechtigten dafür jedoch auch organisatorische Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen des Infektionsschutzes genügen.
• Die Aufgabe der Schule, die Eltern im Vorfeld der Einschulung zu beraten, bleibt unberührt. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch der Eltern auch persönlich.
Fazit: Grundsätzlich beginnen alle Kinder, die von Ihren Eltern an der St.-Georg-Grundschule angemeldet worden sind, im September 2020 in der 1. Jahrgangsstufe. In welche Klasse es gehen wird und wann genau die Schule beginnt, teilen wir Ihnen in einem gesonderten Schreiben mit.
Schuleinschreibung
Schuleinschreibung |
Dienstag, 07.03.2023 - mit Terminvergabe |
Informationen zur Schuleinschreibung
Schulpflicht mit Beginn des Schuljahres 2023/24
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Ihr Kind ist mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 schulpflichtig und wird an der St.-Georg-Volksschule eingeschrieben.
Da der Eintritt in die Schule ein wichtiges Ereignis im Leben Ihres Kindes darstellt,nehmen wir uns für die künftigen Schülerinnen und Schüler ausreichend Zeit.
BITTE UNBEDINGT MITBRINGEN:
-Stammbuch- bzw. Familienbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes.
Bei ausländischen Kindern genügt der Reisepass.
-Ärztliche Bescheinigung (U 9) für die Grundschule zur Schuleinschreibung
(ausgestellt vom Gesundheitsamt oder einem Arzt).
-Bei Alleinerziehenden die gültige Sorgerechtsbescheinigung.
Bitte füllen Sie den beigefügten FRAGEBOGEN (wurde zugesandt!) vollständig aus und geben ihn im Sekretariat der Schule (zwischen 8 und 12 Uhr) ab oder senden Sie ihn an uns zurück.
So können wir das offizielle Anmeldeblatt für die Schuleinschreibung bereits vorbereiten. Die dadurch gewonnene Zeit widmen wir Ihnen und vor allem Ihrem Kind. In einem besonderen Einschulungsverfahren versuchen wir uns durch das Elterngespräch und den spielerischen Kontakt mit dem Kind über seine Schulfähigkeit genauer zu informieren. Eine effektive Beurteilung und Beratung im Einzelfall wird dadurch möglich.
Mitglieder des Elternbeirates werden übrigens in der Aula Kaffee und Kuchen anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Baumeister
Rektorin