
Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule
Mittlerer Schulabschluss
Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:
- Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
- Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen ("9+2-Modell").
Termine 2023
Englisch mündlich |
Donnerstag / Freitag 11./12. Mai 2023 |
Projektprüfung: - Ernährung und Soziales - Technik - Wirtschaft und Kommunikation |
Montag - Donnerstag 15. - 25. Mai 2023 |
Deutsch: (245 Minuten Arbeitszeit) |
Montag, 19. Juni 2023 08:30 - 12:35 Uhr |
Englisch: (160 Minuten Arbeitszeit) Teil A: Hör- und Hörverstehen Teil B: Sprachgebrauch Teil C: Leseverstehen Teil D: Scprachmittlung Teil E: Text- und Medienkompetenzen Teil F: Schreiben |
Dienstag, 20. Juni 2023 08:30 - 11:10 Uhr |
Mathematik: (210 Minuten Arbeitszeit) Teil A: 08:30 - 09:05 Uhr Teil B: 09:15 - 12:10 Uhr |
Mittwoch, 21. Juni 2023 |
Deutsch Referate |
Montag / Dienstag 03./04. Juli 2023 |
freiwillige mündliche Nachprüfungen | Freitag, 07. Juli 2023 |
Beruflicher Bildungsabschluss
Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:
Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi).
Voraussetzungen für den Quabi sind:
- der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali)
- Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser
- der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen
Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.
Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.